Hallo, liebe Freunde!
Heute möchte ich Sie an die Gegenanzeigen für Permanent Make-up erinnern.
Es gibt absolute und relative Gegenanzeigen.
Schauen wir sie uns genauer an…

Julia Sundulova

Absolute Gegenanzeigen
(Permanent Make-up darf auf keinen Fall durchgeführt werden):

– AIDS;
– Insulinpflichtiger Diabetes mellitus;
– Erkrankungen mit deutlich eingeschränkter Blutgerinnung;
– Schwere somatische Erkrankungen;
– Akute entzündliche Erkrankungen;
– Psychische Störungen;
– Epilepsie.

Relative Gegenanzeigen
(Permanent Make-up wird nicht empfohlen):

– Die ersten Tage des Menstruationszyklus (beeinflusst nur das Schmerzempfinden);
– Schwangerschaft und Stillzeit;
– Hoher Blutdruck;
– Neigung zu Keloidnarben;
– Vielfältige allergische Reaktionen;
– Entzündliche Hauterkrankungen im Behandlungsbereich;
– Herpes im akuten Stadium.

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie gerne in die Kommentare ⬇️

Ich wünsche Ihnen viel Schönheit und Gesundheit. ⠀